Wahlausschuss hat entschieden
Nachdem die Bewerbungsfrist für die Bürgermeisterwahl abgelaufen ist, steht fest, dass es keine weiteren Kandidaturen gibt. Der Wahlausschuss hat am 3. Februar 2026 getagt und den eingereichten Wahlvorschlag geprüft. Dieser wurde angenommen. Damit ist Andreas Poignée offiziell als Kandidat für die Bürgermeisterwahl zugelassen.
Da es nur einen Bewerber gibt, richtet sich der weitere Ablauf der Wahl nach den Regelungen des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrechts für Einzelkandidaturen. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Daneben befinden sich zwei Auswahlmöglichkeiten, mit denen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können: Zustimmung („Ja“) oder Ablehnung („Nein“).
Um die Wahl zu gewinnen, reicht es aus, dass der Kandidat mehr gültige Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Eine Mindestwahlbeteiligung ist dabei nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist allein das Verhältnis der abgegebenen gültigen Stimmen. Überwiegen die Ja-Stimmen, gilt der Kandidat als gewählt. Andernfalls wäre die Wahl nicht erfolgreich, was ein komplett neues Wahlverfahren erforderlich machen würde.